In der sog. AAO ( Alarm- und Ausrückeordnung ) ist festgelegt, welche Fahrzeuge bei bestimmten Alarmstichworten ausrücken müssen.

So soll gewährleistet werden, dass das „richtige“ Einsatzmittel ( Fahrzeug ) an der Einsatzstelle eintrifft.

Man braucht, z.B. bei einem unterwasserstehenden Keller keine Drehleiter.

Mehrere Faktoren werden in der AAO berücksichtigt.

 

·         das Ereignis ( dieses bestimmt dann das Alarmstichwort ), gegliedert

von einfache Hilfeleistung H1 ( Wasser im Keller, kleiner Ölspur, steckengebliebener Aufzug )

bis zu H ZUG 2 Y ( Bahnunfall mit Personenschäden )

 

Brandeinsatz F1 ( Mülltonne, PKW )

bis zu Brandeinsatz F FLUG 2 ( Großflugzeug, Passagiermaschine )

 

 

·         das Objekt, welches betroffen ist:

Es gibt für größere Objekte ( ICE-Strecke ) oder Firmen mit entsprechendem Gefahrenpotenzial ( Fa. RUCO ) jeweils eine spezielle AAO

 

 

·         Tageszeit und Wochentag:

Tagsüber sind wesentlich weniger Einsatzkräfte erreichbar, als abends oder am Wochenende.

Es müssen also gegebenenfalls mehrere Feuerwehren alarmiert werden.