In der sog. AAO ( Alarm- und Ausrückeordnung ) ist festgelegt, welche Fahrzeuge bei bestimmten Alarmstichworten ausrücken müssen.
So soll gewährleistet werden, dass das „richtige“ Einsatzmittel ( Fahrzeug ) an der Einsatzstelle eintrifft.
Man braucht, z.B. bei einem unterwasserstehenden Keller keine Drehleiter.
Mehrere Faktoren werden in der AAO berücksichtigt.
· das Ereignis ( dieses bestimmt dann das Alarmstichwort ), gegliedert
von einfache Hilfeleistung H1 ( Wasser im Keller, kleiner Ölspur, steckengebliebener Aufzug )
bis zu H ZUG 2 Y ( Bahnunfall mit Personenschäden )
Brandeinsatz F1 ( Mülltonne, PKW )
bis zu Brandeinsatz F FLUG 2 ( Großflugzeug, Passagiermaschine )
· das Objekt, welches betroffen ist:
Es gibt für größere Objekte ( ICE-Strecke ) oder Firmen mit entsprechendem Gefahrenpotenzial ( Fa. RUCO ) jeweils eine spezielle AAO
· Tageszeit und Wochentag:
Tagsüber sind wesentlich weniger Einsatzkräfte erreichbar, als abends oder am Wochenende.
Es müssen also gegebenenfalls mehrere Feuerwehren alarmiert werden.