Die Feuerwehr Eppstein - Vockenhausen ist als Standortfeuerwehr Bestandteil der Feuerwehr der Stadt Eppstein.
Die jetzige Organisation der Feuerwehren im Land Hessen wurde am 1.1.1971 mit Inkrafttreten des "Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzhilfeleistungsgesetz (BrSHG)) vom 5.10.1970" festgelegt und im Rahmen des "Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes" (HBKG) novelliert.
Bis zum Inkrafttreten des BrSHG waren die Träger der Feuerwehren privatrechtlich organisierte Vereine. Am 1.1.1971 wurden die Freiwilligen Feuerwehren sog. "öffentliche Feuerwehren" und somit Einrichtungen der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Per Gesetz wurde nicht nur die Trägerschaft an die Gemeinden abgegeben, sondern diese auch verpflichtet, "leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten". Für die Mitglieder der Feuerwehr hatte dies zur Folge, dass sie nun bei Übungen und im Einsatz ein Ihnen anvertrautes öffentliches Amt im Sinne des Artikels 34 Grundgesetz ausüben. Somit wurden freiwilligen Feuerwehrangehörigen mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten zugestanden bzw. auferlegt.
Die Satzung für die Feuerwehr der Stadt Eppstein können Sie unter vorstehendem Link oder im Downloadbereich einsehen.
Die Säulen der Feuerwehr
Aus den mit anderen Vereinen vergleichbaren "aktiven Mitgliedern" wurden jetzt Mitglieder der öffentlichen Einrichtung "Einsatzabteilung".
Per Gesetz wurden auch die Altersgrenzen für den Feuerwehrdienst definiert. Die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung kann frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres beginnen und endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Auf schriftlichen Antrag kann die Mitgliedschaft bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres verlängert werden. Danach erfolgt automatisch der Übertritt in die "Alters- und Ehrenabteilung".
Jugendliche dürfen mit 10 Jahren in die Jugendfeuerwehr eintreten. Mit der Aktualisierung des HBKG im Jahr 2010 wurden in Hessen offiziell die "Kinderfeuerwehren" eingefügt. Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren werden in dieser Abteilung kindgerecht an die Feuerwehr herangeführt.
Nur den Mitgliedern der Einsatzabteilung ist der Einsatzdienst erlaubt. Mitglieder der Jugendfeuerwehr dürfen durch praxisnahe Übungen auf diesen Dienst vorbereitet werden, aber, ebenso wie Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung, nicht im Einsatzfall ausüben.
Die Feuerwehrvereine änderten meist ihre Statuten dahin gehend, dass nicht mehr die Trägerschaft, sondern allgemein die Unterstützung und Förderung des Feuerwehrwesens der jeweiligen Gemeinde als Aufgabe definiert wurde.
Wie in obigem Bild symbolisiert dargestellt, sind unter dem Dach der Freiwilligen Feuerwehr Eppstein - Vockenhausen die 5 Säulen der verschiedenen Abteilungen und deren Mitglieder untergebracht, welche auf dem Fundament des Feuerwehrvereins und der städtischen Einrichtung gründen.
Die Mitglieder der städtischen Einrichtungen Kinderfeuerwehr, Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung und Alters- und Ehrenabteilung sind in Vockenhausen automatisch auch Mitglieder des Feuerwehrvereins. Diesem gehören zusätzlich auch die "passiven" Mitglieder an.