Jugendgruppenleiter sind mitverantwortlich für die Gestaltung und Durchführung der Übungsstunden, sowie für die Betreuung der Jugendfeuerwehr. Sie unterstehen dem von der Einsatzabteilung gewählten Jugendwart und dessen Stellvertreter. Im Gegensatz zu den Jugendwarten, werden sie jährlich auf der Jahreshauptversammlung von den Jugendlichen der Jugendfeuerwehr vorgeschlagen und gewählt. Jugendgruppenleiter müssen das 18. Lebensjahr vollendet und die Grundausbildung abgeschlossen haben. Um den Bezug zu den Jugendlichen nicht zu sehr zu verlieren, sollen sie nicht älter als 25 Jahre alt sein.

In der Jugendfeuerwehr Vockenhausen ist es seit Jahren üblich, dass Jugendliche, die mit 17 Jahren aus der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung übertreten und Interesse an der Jugendarbeit haben, zunächst als Betreuer mitwirken können.

Zusätzlich werden die zwei Jugendgruppenleiter, sofern eine Position nicht von min. einer Frau besetzt, durch eine Mädchenbetreuerin unterstützt.